07.05.2024
Waldbrandschutzverordnung
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Von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden erlassen worden.
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis 31. Oktober 2024 gültig.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.