Begriffsdefinition Pflichtbereich laut Oö. Feuerwehrgesetz 2015 §8 Absatz 1:
"Der Pflichtbereich einer Feuerwehr ist grundsätzlich das Gebiet der Gemeinde, in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in derselben Gemeinde ihren Standort, so hat jede Feuerwehr das gesamte Gemeindegebiet als Pflichtbereich."
Situation in Laakirchen
Der Pflichtbereich Laakirchen ist in 6 Löschbereiche (umgangssprachlich auch Einsatzgebiet oder Einsatzbereich genannt) unterteilt, die den jeweils ortsansässigen Feuerwehren Diethaming, Laakirchen, Lindach, Oberweis, Rahstorf und Steyrermühl zugewiesen sind.
Eine Ausnahme bildet der Brandeinsatz: in solch einem Fall werden laut Alarmplan alle Feuerwehren des Pflichtbereiches alarmiert, unabhängig davon, wo sich der Einsatzort befindet.
Eine Ausnahme zur Ausnahme bildet der "Brand Klein", wie z.B. ein KFZ-Brand; hier wird nicht der gesamte Pflichtbereich alarmiert.
Der Löschbereich Lindach erstreckt sich von Lindach-Thal bis Reitern und vom Kreisverkehr Lindach bis zum Ende der Bachstraße in Richtung Diethaming.
Der Löschbereich Lindach
Fläche: 4,64 km²
Einwohner: 675 (Stand 2011, Quelle: Statistik Austria)
Haushalte: 250
gewerbliche Betriebe: 7
landwirtschaftliche Betriebe: 9
Eine aktuelle Darstellung des Löschbereichs Lindach, welche seit 2010 gültig ist.
Eine alte Darstellung des Löschbereichs Lindach, welche bis 2010 gültig war.