30.10.2019
Feuerlöscherüberprüfung
im Feuerwehrhaus Lindach
Samstag, 07.12.2019
8 - 12 Uhr
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Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden!
Wo steht, dass man Feuerlöscher überprüfen lassen muss?
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn!
In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein!
In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.
Inhalt der Website noris.co.at entnommen.
Am Samstag, den 7. Dezember, zwischen 8 und 12 Uhr, haben Sie wieder die Möglichkeit, ihren Feuerlöscher in unserem Feuerwehrhaus überprüfen zu lassen.
Desweiteren gibt es auch die Möglichkeit, einen neuen Feuerlöscher zu erwerben.