10.11.2018
Verlängerung der
Waldbrandschutzverordnung
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erneut eine Waldbrandschutzverordnung verordnet. Im Klaren bedeutet dies für die Bevölkerung ein Verbot von Entzünden von Feuer in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen (Felder und Nahbereiche von Wäldern). Auch im Bereich von Flüssen ist es aktuell eher nicht ratsam öffentliche Feuerstellen zu benützen, da aufgrund der aktuellen Trockenheit große Gefahr durch Entzünden von Wiesen, Wäldern oder dürren Gestrüpp besteht.
Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis 30. November 2018.
Hier die Verordnung als PDF Download Waldbrandschutzverordnung November 2018