30.07.2018
Waldbrandschutzverordnung
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Am 30.07.2018 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Walbrandschutzverordnung mit sofortiger Wirkung erlassen. Im Klaren bedeutet dies für die Bevölkerung ein Verbot von Entzünden von Feuer in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen (Felder und Nahbereiche von Wäldern). Auch im Bereich von Flüssen ist es aktuell eher nicht ratsam öffentliche Feuerstellen zu benützen, da aufgrund der aktuellen Trockenheit große Gefahr durch Entzünden von Wiesen, Wäldern oder dürren Gestrüpp besteht.
Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis 31. Oktober 2018.
Hier die Verordnung als PDF Download Waldbrandschutzverordnung 2018